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Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung | Frühjahr 2010
Der
Veranstalter stellt dem Aussteller im Rahmen der Zeughausmesse für Angewandte
Kunst im Schlüterhof des Berliner Zeughauses
die folgenden Leistungen: Einen Ausstellungsstand (Verkaufstische)
bzw. eine zweiteilige Schmuckvitrine sowie eine, für alle Stände
der Sonderschau verbindliche Tischdekoration und eine Grundversorgung
an Strom- und Licht. Für Aussteller mit größeren Exponaten
ist der teilweise oder ganze Verzicht auf das Standmobiliar und die
Zuweisung einer Freifläche von circa
6 Quadratmetern möglich. Hier gilt die Absprache mit dem Gestalter
der Veranstaltung.
Der
Veranstalter erstellt für die Bewerbung der Veranstaltung die
erforderlichen Drucksachen (Einladung und Plakat). Die Einladung wird
circa drei Wochen vor der Zeughausmesse an circa 4.000 Adressen versendet.
Jeder Aussteller erhält zur Weitergabe an seine Kunden 100 Einladungskarten
zur Messe und zehn VIP-Karten für die feierliche Eröffnung
der Veranstaltung, die auf eigene Kosten versendet werden können.
Der
Veranstalter übernimmt für die Veranstaltung die gesamtverantwortliche
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Pressekonferenz findet
am 15. April 2010 um 11.00 Uhr im Zeughaus des Deutschen
Historischen Museums statt.
Der
Aussteller verpflichtet sich nach der Zulassung zu der Veranstaltung
zur Zahlung einer Teilnahmegebühr (Kosten der Positionen, siehe
Anmeldung). Dieser Betrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der
Zulassungsbescheinigung zur Veranstaltung rein netto. Sollte die Teilnahmegebühr
binnen dieses Zeitraumes nicht auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben
sein, behält sich der Veranstalter eine Kündigung des Vertrages
und den Ausschluss des Ausstellers von der Zeughausmesse vor.
Der
Aussteller stellt sämtliche zur Vorauswahl und zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
notwendigen Materialien/Werbemittel (für Fotos digital auf CD
oder Papierabzüge) dem Veranstalter rechtzeitig vor der
Veranstaltung zur Verfügung und sichert zu, dass der Veranstalter
keine Vergütungen für Nutzungsrechte hierfür zu zahlen
hat. Die an den Veranstalter überlassenen Materialien/Werbemittel
dürfen nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwendet
werden. Darüber hinausgehende oder andere Nutzungen bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Ausstellers.
Der
Veranstalter wählt im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeit
für die Veranstaltung aus allen eingesendeten Materialien der
Aussteller 15-20 Bildmotive (Fotos) zur Weitergabe an die Presseorgane
aus. Die Festlegung der Auswahlkriterien und die Auswahl der Bildmotive
obliegt dabei allein dem Veranstalter.
Der
Inhalt dieser Vereinbarung ist vertraulich zu behandeln. Er darf Dritten
nur soweit zugänglich gemacht werden, soweit die Vertragsdurchführung
eine Offenbarung an Dritte erfordert oder gesetzliche Offenbarungspflichten
bestehen.
Der Aussteller darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder
deren Ausübung weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Veranstalters auf Dritte übertragen.
Änderungen
oder Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser
Schriftformklausel. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig
oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen
Vertrages hiervon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten
sich die Parteien die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine
solche Regelung zu ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine
solche Regelung auszufüllen, mit denen der von den Parteien verfolgte
wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Zulassung zur Veranstaltung
In einem ersten Schritt erhält der Aussteller ein Bewerbungs- bzw. Anmeldeformular, das ausgefüllt an den Veranstalter zurückgesendet wird. Als Bestätigung ergeht nach der Auswertung aller Anmeldungen (bei Ausstellern, die das erste Mal teilnehmen, nach der Jurierung durch den Veranstalter) eine vom Veranstalter gegengezeichnete Kopie der Anmeldung, eine Zulassungserklärung für die Teilnahme an der Zeughausmesse und die Teilnahmebedingungen.
Rücktritt | Nichtteilnahme
Nach verbindlicher Anmeldung und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Kann die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden, wird ein pauschaler Ersatz für die verursachten Kosten in Höhe von 25% des Beteiligungspreises erhoben. Kann die Fläche nicht weiter vermietet werden, ist der Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten.
Aufbaubeginn des Standmobiliars
Aufbaubeginn: 14. April 2010, 17.00-20.00 Uhr und am 15. April 2010, 7.00 bis 8.30 Uhr.
Aufbaubeginn und Bezug der Verkaufsstände
Aufbaubeginn und Bezug der Stände: 15. April 2010, 8.30 Uhr. Der Aufbau muss bis spätestens 11.00 Uhr zum Pressetermin zur Veranstaltung abgeschlossen sein.
Anlieferung
Die Anlieferung Ihrer Verkaufsobjekte und Standdekorationen erfolgt über den Süd-Eingang des Zeughauses, Eingang Unter den Linden/Ecke Straße Hinter dem Gießhaus. Dort steht Ihnen eine Haltespur zur Verfügung, in der Sie zum „Be- und Entladen“ parken können. In der Busspur Unter den Linden und auf dem Bürgersteig vor dem Zeughaus herrscht absolutes Halte- und Parkverbot. Dort parkende Fahrzeuge werden von den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe direkt an die Polizei gemeldet, die unverzüglich eintrifft und Strafen wegen Falschparkens verhängt.
Verbleib von Behältnissen und Verpackungsmaterialien
Zur Aufbewahrung von Verpackungsmaterialien und überzähligen Verkaufsobjekten stehen im Deutschen Historischen Museum per sofort leider keine Lagerflächen im Zeughaus zur Verfügung. Jeder Aussteller ist verpflichtet, für eine Lagerung von Verpackungsmaterialien selbst Sorge zu tragen oder diese, bei geringen Mengen, am Stand selbst zu lagern. Besondere Wertsachen können hingegen über Nacht in einem separaten Raum des Zeughauses eingeschlossen werden.
Die im Garderobenbereich des Zeughauses befindlichen Schließfächer stehen laut Anweisung des Deutschen Historischen Museums nur den Besuchern des Hauses zur Verfügung. Für den Zeitraum der Öffnung des Museums können Kleidungsstücke und Taschen in der Garderobe verwahrt werden.
Abbauzeiten
Abbaubeginn: 18. April 2010, 18.00-20.00 Uhr. Der Abbau darf nicht vor 18.00 Uhr erfolgen.
Der Veranstalter sorgt am Auf- und am Abbautag für die verkehrstechnische Einweisung der Aussteller in die Parkzonen rund um das Zeughaus sowie die Zuliefermöglichkeiten in das Gebäude betreffend. Für die Dauer der Ausstellung stehen auf der Westseite des Zeughauses und auf der Museumsinsel bewirtschaftete, also kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung (werktags 10.00-19.00 Uhr, Samstags 9.00-14.00 Uhr, Sonn- und Feiertags kostenfrei).
Öffnungszeiten für Besucher
Für Besucher ist die Zeughausmesse am 15. April von 13.00-18.00 Uhr, am 16. und 17. April von 10.00-19.00 Uhr und am 18. April von 10.00-18.00 Uhr (für Aussteller jeweils eine halbe Stunde früher bzw. länger) geöffnet.
Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin
Die Zeughausmesse für Angewandte Kunst wird vom Berufsverband Angewandte Kunst Berlin-Brandenburg e.V., Matternstraße 15, 10249 Berlin veranstaltet.
Sie findet vom 15. bis 18. April 2010 im Schlüterhof des Zeughauses des Deutschen Historischen Museums, Unter den Linden 2 in 10117 Berlin statt.
Der Veranstalter ist im Schlüterhof des Zeughauses mit einem Informationsstand vertreten.
Die Eintrittspreise für die Besucher der Zeughausmesse richten sich nach den Sätzen des Deutschen Historischen Museums. Erwachsene zahlen 5,00 Euro, Jugendliche bis 18 Jahre sind frei.
Anmeldeschluss für die Veranstaltung im Berliner Zeughaus ist der 15. Januar 2009.
Die Anzahl der Standplätze für die Veranstaltung ist limitiert. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen für die Veranstaltung die Zahl der vorhandenen Standplätze, erfolgt die Auswahl durch den Veranstalter nach dem Eingangsdatum der Anmeldungen. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Standplatzes besteht nicht.
Über die Zulassung eines Ausstellers oder des Ausstellungsgutes sowie über die Platzierung der Aussteller auf der Zeughausmesse für Angewandte Kunst entscheidet der Veranstalter.
Standgrößen und Aufbau
Die Standgröße beträgt circa 3 laufende Meter in der Breite und 0,7 Meter in der Tiefe. Die Stände werden vom Veranstalter gebaut und abgebaut. Die Beleuchtung, die der Ausleuchtung des Standes dient, wird ebenfalls vom Veranstalter gestellt. Die maximale Bauhöhe für einen Stand beträgt zwei Meter.
Die Verkaufsstände müssen am 15. April 2010 von 8.30 bis 11.00 Uhr bezogen werden.
Verkaufsregelung
In Anbetracht des Fachcharakters der Veranstaltung ist der Direktverkauf von Exponaten oder Objekten ab Ausstellungsstand ausdrücklich erwünscht. Die öffentliche Auszeichnung der Ausstellungsgüter mit Preisen ist nur in Absprache mit dem Gestalter der Messe gestattet.
Werbung
Um das Gesamtbild der Veranstaltung zu wahren und die Aussteller vor unlauteren Aktionen zu schützen, sind folgende Werbemaßnahmen untersagt:
Verteilung von
Drucksachen in den Gängen und Hallen des Deutschen Historischen
Museums.
Unangemeldete
und nicht genehmigte akustische und optische Vorführungen
Veranstaltungen
während der Öffnungszeiten innerhalb und außerhalb des
Veranstaltungsortes
Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand schließen oder räumen zu lassen.
Kontakt
Folgende Kontaktpersonen stehen Ihnen für Fragen im Vorfeld der Zeughausmesse für Angewandte Kunst zur Verfügung:
Anmeldung und Einsendung von Materialien
Sigrun Hagenow | Matternstraße 15 | 10249 Berlin | Tel.
030 / 91 70 76 90 |
Fax: 030 / 426 68 66
Gestalterische Planung der Veranstaltung
Michael Freiberg | Tel.: 030 / 881 79 14
Gesamtplanung und Organisationsleitung
Anderl Kammermeier | Tel.: 030 / 394 99 79
Hausrecht
Der Veranstalter übt innerhalb des Deutschen Historischen Museums im Rahmen der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Hier gelten neben der Hausordnung des Deutschen Historischen Museums, die am Infostand im Foyer des Zeughauses eingesehen werden kann, insbesondere die folgenden Regeln.
Für Schäden
am Gebäude und festen Inventar haftet der Verursacher.
Die Verlagerung der Pflanzenkübel und Bänke im Schlüterhof
ist untersagt.
Es herrscht im gesamten Gebäude
des Deutschen Historischen Museums generelles
Rauchverbot
Im gesamten Bereich des Zeughauses (Schlüterhof
und Foyer) ist der Verzehr von Speisen und
Getränken untersagt.
Haftung | Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden.
Jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die Risiken versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten. Dieser Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung.
Im Rahmen der Haftung verbleibt es bei den gesetzlichen Beweislastregeln; sie erfahren durch diese Klausel keine Änderung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellungsversicherung; darüber hinaus können Sie besondere Bewachungsmaßnahmen bestellen.
Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, deren Sie sich zur Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig oder in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Sie haben im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden.
Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für Sie kein Interesse und verzichten Sie deswegen auf die Belegung der Ihnen zugeteilten Standfläche, so sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. In diesem Fall entfällt die geleistete Anmeldepauschale. Im Fall einer Absage einer Veranstaltung haftet der Veranstalter nicht für Schäden und/oder sonstige Nachteile, die sich für Sie hieraus ergeben. Auf Verlangen des Veranstalters sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsorganisationen von dem Veranstalter festgesetzt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular und dem Zugang der Zulassungserklärung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an.



