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Teilnahmebedingungen

Zeughausmesse, Foto: Marcel Schwickerath

Zeughausmesse, Foto: Marcel Schwickerath

1. Zulassung zur Veranstaltung

Jede Aussteller:in muss vor der Veranstaltung durch eine Jury zugelassen werden, um den hohen Anspruch an die ausgestellte Angewandte Kunst zu gewährleisten. In einem ersten Schritt senden die Aussteller:innen hierfür das Bewerbungs- bzw. Anmeldeformular an den Veranstalter.  Aussteller:innen  die  nicht Mitglied im Berufsverband Angewandte Kunst Berlin Brandenburg sind, müssen vor der Veranstaltung durch eine Jury zugelassen werden, um den hohen Anspruch an die ausgestellte Angewandte Kunst zu gewährleisten. Vereinsmitglieder haben grundsätzlich einen Platz auf der Messe. Als Bestätigung versendet der Veranstalter nach der Jurierung an die Nichtmitglieder eine Zulassungserklärung für die Teilnahme an der Zeughausmesse und die Teilnahmebedingungen per Email. Binnen zwei Wochen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 200 Euro zu leisten. Der Zeitraum für die Anmeldung/Bewerbung zur 27. Zeughausmesse endet am 31. Mai 2024. Die Platzierung auf der Messe ist alleinige Entscheidung des Veranstalters.

2. Ausschreibung/Preis

Jede Aussteller:in nimmt ohne zusätzliche Kosten an einer Ausschreibung teil und stimmt dieser zu. Die Ausschreibung richtet sich an Angewandte Künstler, Kunsthandwerker:innen und Designer:innen aller Richtungen. Die Entscheidung über die Zulassung und die Verleihung der Preise ist geheim und wird von der jeweiligen Fachjury nach freiem Ermessen getroffen

3. Leistungen Veranstalter

a) Der Veranstalter stellt der Aussteller:in im Rahmen der Zeughausmesse für Angewandte Kunst im KühlhausBerlin die folgenden Leistungen zur Verfügung: je nach Reservierung eine Fläche mit oder ohne Verkaufstisch sowie eine Grundversorgung an Strom und Licht. Die Ausstattung der Freiflächen ist mit dem Gestalter der Veranstaltung abzustimmen.
Selbst mitgebrachte Beleuchtung ist nicht gestattet. 
b) Standgrößen und Aufbau
Die Standgröße ist im Anmeldeformular aufgeführt. In den Kosten von Stand "Tisch mit Stoffhusse"  ist auch die Möblierung enthalten. Diese wird vom Veranstalter auf- und abgebaut. Die Beleuchtung, die der Ausleuchtung des Standes dient, wird ebenfalls vom Veranstalter gestellt. Rund zwei Wochen vor der Veranstaltung gibt es die Möglichkeit gegen Aufpreis Beleuchtung dazuzubuchen. Die Verkaufsstände müssen am 6./7. November 2024 bezogen werden. Detaillierte Informationen erhalten die Aussteller:innen rechtzeitig.
c) Der Veranstalter erstellt für die Bewerbung der Veranstaltung die erforderlichen Drucksachen (Karten und Plakat). Die Einladung wird circa drei Wochen vor der Zeughausmesse an circa 4.000 Adressen versendet. Jede Aussteller:in erhält zur Weitergabe an seine Kund:innen Werbekarten der Messe und Einladungskarten für die feierliche Eröffnung der Veranstaltung.
d) Der Veranstalter wählt im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltung aus allen eingesendeten Materialien der Aussteller:innen 15-20 Fotos zur Weitergabe an die Presseorgane aus. Die Festlegung der Auswahlkriterien und die Auswahl der Bildmotive obliegt dabei allein dem Veranstalter.
e) Der Veranstalter übernimmt für die Veranstaltung die gesamtverantwortliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

4. Leistungen Aussteller:in

a) Die Aussteller:in verpflichtet sich nach der Zulassung zu der Veranstaltung zur Zahlung einer Teilnahmegebühr (Kosten der Positionen, siehe Anmeldung). Eine Anzahlung von 200 Euro ist binnen zwei Wochen nach Erhalt der Zulassung zu leisten. Sollte die gesamte Teilnahmegebühr nach dem auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsziel nicht auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben sein, behält sich der Veranstalter eine Kündigung des Vertrages und den Ausschluss der Aussteller:in von der Zeughausmesse vor. Dieses entbindet die Aussteller:innen jedoch nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Summe (siehe Punkt 10).
b) Die Aussteller:in stellt sämtliche zur Vorauswahl und zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (auch auf Facebook und Instagram) notwendigen Texte und Fotos (Fotos im Dateiformat.jpg, 300 dpi, Pixelzahl 2303 x 1535 px) dem Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung und sichert zu dass der Veranstalter keine Vergütungen für Nutzungsrechte hierfür zu zahlen hat. Die Aussteller:in sichert zu, dass das Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist. Die an den Veranstalter überlassenen Texte und Fotos dürfen nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Darüber hinausgehende oder andere Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aussteller:in. Außerdem stimmt die Aussteller:in zu, dass der Veranstalter Fotos der Veranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Zeughausmesse veröffentlichen darf, selbst wenn sie auf den Aufnahmen eindeutig zu erkennen ist.

5. Verkaufsregelung/Werbung

In Anbetracht des Fachcharakters der Veranstaltung ist der Direktverkauf von Exponaten oder Objekten am Ausstellungs-stand ausdrücklich erwünscht.
Um das Gesamtbild der Veranstaltung zu wahren und die Aussteller:innen vor unlauteren Aktionen zu schützen, sind folgende Werbemaßnahmen untersagt:
- Verteilung von Drucksachen in den Gängen des KühlhausBerlin.
- Unangemeldete und nicht genehmigte akustische und optische Vorführungen.
- Veranstaltungen während der Öffnungszeiten innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsortes.

6. Regelungen zur Organisation/Durchführung der Ausstellung

a) Bezug der Verkaufsstände und Freiflächen
Der Bezug der Stände und Freiflächen erfolgt am 6./7. November 2024 und muss am 7. November um 13 Uhr abgeschlossen sein. Detaillierte Informationen zum Aufbau erhalten die Aussteller:innen rechtzeitig. Die Messe öffnet für das Publikum am 7. November um 14:00 Uhr. 
b) Anlieferung
Über die Anlieferung der Verkaufsobjekte und Standdekorationen im KühlhausBerlin erhalten die Aussteller:innen rechtzeitig Informationen.
c) Verbleib von Behältnissen und Verpackungsmaterialien
Zur Aufbewahrung von Verpackungsmaterialien und überzähligen Verkaufsobjekten erhalten die Aussteller:innen rechtzeitig Informationen.
d) Brandschutzbedingungen
Wir möchten ausdrücklich auf die Brandschutzbedingungen hinweisen. Weder die Stände selbst, noch das Material unter den Ständen dürfen aus einem entflammbaren Material bestehen. Bei mitgebrachten, eigenen Ständen und Ausstattung aus schwer entflammbarem Material muss dem Brandschutzbeauftragten bei seinem Rundgang vor Eröffnung der Messe ein vom Hersteller ausgestelltes Zertifikat über die Brandschutzklasse B1 vorgewiesen werden.
Praktisch heißt das: Metalle, Glas und Stein (A1) sind auch ohne Nachweis unbedenklich. Holz und Stoffe sind nur mit B1 Behandlung und Nachweis zulässig. Kartons, Papier und Styropor (auch als Puppe) sind absolut unzulässig.
Die Verpackung, die Sie für den Verkauf benötigen, kann ausschließlich in kleinen Mengen unter dem Tisch in einem nicht brennbaren Behälter mit Deckel aufbewahrt werden.
Selbst mitgebrachte Beleuchtung muss mit einem aktuellen Prüfsiegel versehen sein (d.h. von einem Fachmann frisch geprüft worden sein) und mit dem Veranstalter abgesprochen werden.
Es herrscht im gesamten Gebäude des KühlhausBerlin generelles Rauchverbot.
Rettungswege und der Zugang zu Feuerlöscheinrichtungen und Feuermeldern müssen freigehalten werden und dürfen weder verhängt, verschlossen oder verstellt werden.
e) Abbauzeiten
Abbau: 10. November 2024 ab 18.00 Uhr. Der Abbau darf nicht vor 18.00 Uhr erfolgen.

7. Hausrecht

Der Veranstalter übt innerhalb des KühlhausBerlin im Rahmen der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Hier gelten neben der Hausordnung des KühlhausBerlin, die am Infostand auf der Zeughausmesse eingesehen werden kann, insbesondere die folgenden Regeln.
Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand schließen oder räumen zu lassen.

8. Haftung/Versicherung

a) Für Schäden am Gebäude und festem Inventar haftet die Verursacher:in.
b) Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Ge-genstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden.
c) Jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die Risiken versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten. Dieser Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung.
d) Im Rahmen der Haftung verbleibt es bei den gesetzlichen Beweislastregeln; sie erfahren durch diese Klausel keine Änderung.
e) Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellungsversicherung; darüber hinaus können Sie besondere Bewachungs-maßnahmen bestellen.
f) Als Aussteller:in haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter:innen oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, deren Sie sich zur Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen.

9. Höhere Gewalt/Pandemie

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig oder in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nach-richtenverbindungen und/oder Pandemien (insbesondere pandemiebedingte behördliche Anordnungen, Reise- und Be-herbergungsverbote, Quarantänevorschriften) eine solche Maßnahme erfordern. Sie haben im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden.
Erfolgt eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund der vorgenannten Gründe und ohne dass der Veran-stalter dies zu vertreten hätte, endet das Vertragsverhältnis vorzeitig mit Bekanntgabe der Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter oder die zuständige Behörde. Der Veranstalter informiert hierüber unverzüglich.
Auf Verlangen und nach Rechnungslegung des Veranstalters sind Sie verpflichtet, einen quotal auf die Aussteller umge-legten Anteil der durch die Vorbereitung der Veranstaltung nachweislich entstandenen Kosten zu tragen. Mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular und dem Zugang der Zulassungserklärung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an.

10. Rücktritt/Nichtteilnahme

Nach verbindlicher Anmeldung und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Kann eine freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden, wird ein pauschaler Ersatz für die verursachten Kosten in Höhe von 25% des Beteiligungspreises erhoben. Kann die Fläche nicht weitervermietet werden, ist der Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten.

11. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
b) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Kontakt

Folgende Kontaktpersonen stehen Ihnen für Fragen zur Zeughausmesse gerne zur Verfügung:

Projektleitung und Bewerbungen:
Rainer Wiencke, Am Friedrichshain 10, 10407 Berlin, Tel. 030 / 42 80 42 35, r-wiencke@zeughausmesse.de

Projektleitung und Rechnungslegung:
Friederike Maltz, Mobil 01520 / 6 58 64 45, f-maltz@zeughausmesse.de

Ausstellungsgestaltung:
Karsten von Kuczkowski, Mobil 0177 / 554 34 01, k-vonkuczkowski@zeughausmesse.de

Organisationsleitung und Pressearbeit:
Sigrid Kohn, Tel. 030 / 84 72 49 17, s-kohn@zeughausmesse.de